Mit Jörg Bertelsmeier und Günter Ramm sind in der Gemeinde Anröchte zwei neue Schiedspersonen vom Amtsgericht Lippstadt ernannt worden
ANRÖCHTE - Wechsel in den Ämtern der Schiedmänner in der Gemeinde Anröchte! Nach 10- bzw. fünf-jähriger Tätigkeit schieden jetzt Hans Tillmann und Albert von der Beeck als dessen Stellvertreter aus ihren Ämtern aus. Dies auf eigenen Wunsch. Somit wurden vor wenigen Wochen zwei neue Schiedspersonen, so die offizielle Bezeichnung, vom Rat der Gemeinde Anröchte gewählt.
Von der Politik berufen und vom Amtsgericht in Lippstadt offiziell ernannt wurden Jörg Bertelsmeier und als dessen Stellvertreter Günter Ramm; beide aus Anröchte.
Bevor Bertelsmeier und Ramm ihre offiziellen Urkunden erhielten, sprachen Bürgermeister Heinrich Holtkötter und dessen Stellvertreter sowie Ordnungsamts- und Sozialamtsleiter, Ralf Hüls, Hans Tillmann und Albert von der Beeck Dank und Anerkennung für ihren Einsatz in den zurückliegenden Jahren aus; dies verbunden mit der Überreichung von kleinen Präsenten. Tillmann freute sich über eine Wappentafel der Gemeinde Anröchte, die der Bürgermeister überreichte.
Der Berger hat in der Vergangenheit zahlreiche Streitigkeiten zwischen Anröchter Bürgerinnen und Bürgern schlichten können und somit maßgeblich dazu beigetragen, dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden konnten.
Dabei spannte sich das Spektrum der Streitigkeiten von Grundstücksangelegenheiten, u.a. wenn eine Hecke oder Büsche zu hoch wuchsen, über verbale Auseinandersetzungen bis hin zu Beleidigungen. In der Mehrheit der Fälle, in zehn Jahren bearbeitete Tillmann 24, konnten Vergleiche erzielt werden.
Jörg Bertelsmeier und Günter Ramm wünschten die Verantwortlichen der Gemeinde viel Erfolg bei ihrer zukünftigen Tätigkeit. Um auf ihre neue Aufgabe vorbereitet zu sein, nahmen die beiden Schiedspersonen bereits an entsprechenden Schulungen, z.B. am Amtsgericht in Lippstadt, teil. Außerdem überreichte Hans Tillmann alle notwendigen Unterlagen und gab seinen Nachfolgern bereits viele wertvolle Tipps und Hinweise für deren zukünftige Aufgaben.
Das Motto für das Schiedsamt lautet im Land Nordrhein-Westfalen: „Sich vertragen ist besser als Klagen!“ Wer die Hilfe der beiden Schiedspersonen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, die Polizeidienststelle in Anröchte oder an das Amtsgericht in Lippstadt wenden.
Die vom Land NRW vorgegebene Gebühr für eine Schlichtungsverhandlung liegt bei 10 Euro. Wird ein Vergleich geschlossen: 25 Euro. Diese Gebühr kann von den Schiedspersonen aber in speziellen Situationen und Fällen erhöht werden. - gö.