Erwitte/ Ebbinghausen - 91 Meter hoch soll sie in den Himmel östlich von Ebbinghausen ragen: die Windkraftanlage eines örtlichen Landwirtes. Auf Beschluss des Planungs- und Gestaltungsausschusses wird die Stadt Erwitte dazu ihr gemeindliches Einvernehmen erteilen. Damit sprach das Gremium sich gegen einen Vorschlag der Verwaltung aus, das Einvernehmen zu verweigern.
Aufgabenbereichsleiter Lothar Schütte hatte zuvor Näheres zu den Eckdaten der Anlage und des Standortes erläutert. So plant der Investor, das Windkraftrad im Abstand von 283 Metern zur nächstgelegenen Bebauung - einem Güllehochbehälter seines Betriebes - zu errichten. Damit bleibt er unter der Höchstgrenze von 300 Metern. Zugleich hält er den Mindestabstand zur Bebauung ein, der laut Schütte bei der dreifachen Gesamthöhe der Anlage - in diesem Fall 273 Meter - liegt.
Auch Fachgutachten sind laut Verwaltung bereits eingeholt worden. Sie besagten, dass die Anlage sowohl hinsichtlich des Vogel- und Landschaftsschutzes als auch der Lärmemissionen verträglich sei. Andere Stellungnahmen, u.a. der ABU, stünden noch aus.
„Das Problem ist aus unserer Sicht die Privilegierung als landwirtschaftliche Anlage - dafür muss ein räumlich-funktionaler Zusammenhang gegeben sein“, so Schütte. Mit anderen Worten: Die Anlage muss äußerlich erkennbar zum Betrieb gehören und der erzeugte Strom muss überwiegend im Betrieb verbraucht werden. Während Letzteres der Fall sei, gebe es bei den derzeitigen Gegebenheiten keinen Sichtzusammenhang, da zwischen Anlage und Betrieb eine Reihe von Bäumen beidseitig entlang des Westbaches stünden. Die Stromversorgung müsse zudem den öffentlichen Bachbereich queren - dies sei nur mit Zustimmung der Stadt möglich.
Vorrangzonen ins Auge gefasst
Bürgermeister Peter Wessel gab zu bedenken, dass der Ausschuss mit einer Entscheidung für die Anlage Maßstäbe setze, „wie wir in Zukunft einen räumlichen Zusammenhang definieren“. Zudem wies er auf die geplante Einrichtung von Vorrangzonen für Windenergie hin.
Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Marcus stellte fest, dass die Atom-Katastrophe in Fukushima ganz generell das Denken im Bereich eneuerbarer Energien liberalisiert habe. Alle vier Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BG gaben dem Investor schließlich grünes Licht.
Sie machten allesamt deutlich, dass aus ihrer Sicht auch der räumliche Zusammenhang gegeben sei - nicht zuletzt weil es für den Investor möglich sei, die derzeit dort wachsenden, hohen Pappeln gegen neue, deutlich kleinere Bäume auszutauschen. Und auch die Querung des Westbaches für die Stromversorgung müsse möglich sein. - bw