Büren - Der Verein „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren“ geht nach einem Beschluss des Bundesgerichtshof davon aus, dass durch das Amtsgericht Paderborn zahlreiche Haftbeschlüsse im Bereich der Abschiebehaft unrechtmäßig verfasst wurden. Wie der Verein am Dienstag in einer Pressemitteilung erklärte, habe das Amtsgericht Paderborn über einen Haftverlängerungsantrag der Ausländerbehörde Dortmund entscheiden müssen, nachdem ein Abschiebegefangener drei Monate in Haft war. „Ohne dass die Ausländerbehörde angegeben hatte, wie viel Zeit sie bis zu einer Abschiebung tatsächlich bräuchte, ordnete das Amtsgericht Paderborn drei weitere Monate Haft an“, behauptet der Verein.
Dagegen legte die Bürener Organisation nun Rechtsmittel ein. „Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die angeordnete Haft rechtswidrig war. Nach Auffassung des Gerichtes gilt in Abschiebehaft ein Beschleunigungsgebot. Die Ausländerbehörde muss alles tun, um die Haft so kurz wie möglich zu gestallten. Eine pauschale Beantragung von einer Haftverlängerung über drei Monate ist nicht zulässig, wenn dieses nicht ausführlich begründet wird. Das Amtsgericht darf einem solchen Haftantrag nicht stattgeben“, schreibt der Verein zur Begründung. Pressesprecher Frank Gockel ist der Ansicht, dass nach dieser Rechtssprechung des BGH bereits mehrere hundert Fälle unrechtmäßig waren.