KREIS SOEST - Kleine und große Naturfreunde sollten vermeintlich verlassene, unverletzte Jungvögel unbedingt in Ruhe, sprich die Finger von ihnen lassen. Diesen Appell hat, wie quasi alle Jahre wieder, die Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz (ABU) formuliert. „Die Aufnahme dieser Jungvögel in die menschliche Obhut bedeutet in den meisten Fällen keine Hilfe“, so die ABU. „Weniger als 20 Prozent der in den Auffangstationen abgelieferten Jungvögel sind tatsächlich verletzt oder erkrankt“, erklärt der Tierarzt Dr. Hegemann. Nur das Aufwachsen in der Natur mache die Jungvögel überlebensfähig.
„Falsches Verhalten, Fehlprägungen und Wachstumsstörungen der durch bei Menschen aufgewachsenen Vögel führt oft im nächsten Winter zum Tod“, erläutert der Tiermediziner. Selbst von den in der Natur aufgewachsenen Jungvögeln erlebten bei manchen Arten weniger als ein Drittel das nächste Frühjahr. „In menschlicher Obhut aufgewachsene Vögel haben eine noch viel geringere Überlebenschance“, warnt Dr. Hegemann.
Hilfe benötigten nur aus dem Nest gepurzelte unbefiederte, verlassene oder erkennbar verletzte Jungvögel. „Zunächst gilt: Aus dem Nest gefallene, noch nackte Vogeljunge können wieder ins Nest zurückgesetzt werden, damit sie weiter von den Eltern versorgt werden“, rät der Fachmann. Menschlichen Geruch nehmen die Vögel nicht wahr, so dass man die Vogeljungen getrost anfassen kann. Jungvögel verlassen bei normaler Entwicklung das Nest zu einem Zeitpunkt, an dem sie noch nicht fliegen können. Sie halten sich in der Umgebung des Nestes auf, sitzen je nach Art auf Zweigen oder auch am Boden, halten durch Rufe Kontakt zu den Elterntieren und werden von diesen gefüttert.
Um zu beurteilen, ob ein solcher Jungvogel verlassen ist, sollte man ihn aus einiger Entfernung - ohne dass sich die Altvögel gestört fühlen - beobachten. Erst wenn im Verlauf von zwei bis drei Stunden kein Altvogel zur Fütterung erscheint, benötigt der Jungvogel menschliche Hilfe.
Am Boden hockende Jungvögel könne man zum Schutz vor Greifvögeln oder Katzen auch ins nahe Gebüsch auf einen Zweig setzen. Dr. Hegemann: „Nur wenn der Jungvogel tatsächlich verlassen, erkennbar verletzt oder abgemagert ist, darf er in menschliche Obhut genommen und gepflegt werden. Verletzte Tiere sollte in einer Tierarztpraxis begutachtet werden.“
Für die Fütterung sei es wichtig, ob es sich um einen Körner- oder Weichfutterfresser handelt. Die Unterbringung erfolge am besten in einem Karton oder in einem natürlich ausgestatteten Käfig. Um Fehlprägungen und eine Gewöhnung an den Menschen zu vermeiden, sollte sich der Kontakt zu dem Vogel auf ein Minimum beschränken.
„Sobald die Befiederung vollständig ist und der Vogel selbständig Futter aufnimmt, sollte man ihn in die Freiheit entlassen“, so Dr. Hegemann. Besondere Vorsicht sei bei der Aufnahme einer verletzten Eule oder eines Greifvogels geboten. Um sich vor Blessuren durch den Schnabel, vor allem aber die Krallen zu schützen, rät der Tierarzt, Handschuhe anzuziehen oder das Tier mit einer Decke aufzunehmen. Für den Transport hätten sich stabile Kartons oder Katzentransportboxen bewährt. Die Aufzucht und Pflege dieser Vögel gehöre, so Dr. Hegemann, allerdings in die Hände von sachkundigen Personen in Wildvogel-auffangstationen - zum Beispiel die der ABU.