Geflügelpest zieht Kreise: Jetzt auch strenge Auflagen in Bad Waldliesborn, Esbeck und Lipperode
In der seit Mitte vergangener Woche bestehenden Überwachungszone liegen bereits unter anderem Hörste, Teile von Lipperbruch sowie aufseiten von Geseke Mönninghausen. Wer innerhalb der Überwachungszonen Geflügel hält, unterliegt zwingend einzuhaltenden Regelungen.
Dazu gehört unter anderem eine Aufstallpflicht für Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten. Alle Vorgaben sind dem Amtsblatt des Kreises Soest zu entnehmen. Es wurde am Mittwoch, 12. November, veröffentlicht und erlangt dann am Donnerstag, 13. November, Rechtskraft.
Im Kreis Soest gab es seit dem 27. Oktober bislang einen amtlich bestätigten Ausbruch der Geflügelpest in einer Hobbyhaltung in Lippetal sowie sieben amtlich bestätigte Ausbrüche bei Wildvögeln in Lippetal, Wickede, Erwitte, Lippstadt und Soest.
Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Deshalb appelliert der Veterinärdienst auch an die Geflügelhalter außerhalb der Überwachungszonen, zum Schutz ihrer Bestände erhöhte Biosicherheitsregeln zu befolgen.
Aufgeführt werden diese etwa im Merkblatt „Geflügelpest/Vogelgrippe“ des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE) unter www.lave.nrw.de (siehe: Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest). Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter Telefon (0 29 21) 30 21 72 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest zu erreichen. Weitere Infos gibt es auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest.
Dort finden Bürger, die wissen möchten, ob sie in einer der Überwachungszonen liegen, auch einen Link zu einer Übersichtskarte.
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