Streit um Sträucher Bei Radwegen ist das Land für die Sicherheit verantwortlich
Münster - Bei Radwegen an Landstraßen ist das Land für die Sicherheit verantwortlich. Ragen Äste und Sträucher hinein, müssen die Grundstücksbesitzer aktiv werden. Ein Rentner aus dem Münsterland aber klagt.
Im Streit um hohe Kosten für das Beschneiden von Ästen und Sträuchern an einem Radweg hat das Verwaltungsgericht Münster noch kein Urteil verkündet. Richter Markus Schwegmann aber gab dem klagenden Rentner in der mündlichen Verhandlung klare Hinweise mit auf den Weg. Als Grundstücksbesitzer sei er in der Pflicht. „Es ist Ihr Grundstück und Ihre Verantwortung“, sagte der Richter. Der 80-Jährige will eine vom Landesbetrieb Straßen.NRW an ihn verschickte Rechnung nicht bezahlen.
Das Land hatte den Kläger im August 2022 gebeten, von seinem Grundstück an einer Landstraße im Kreis Coesfeld in den Radweg ragende Sträucher zu beschneiden. Als er der Aufforderung nicht nachkam, schickte der Landesbetrieb dem Grundstücksbesitzer einen Kostenvoranschlag über 2.762,66 Euro und beauftragte ein Unternehmen mit der Arbeit.
Der Radweg liegt an einer Landstraße von Havixbeck nach Nottuln. Das Grundstück des Klägers ist 200 Meter lang. Richter Schwegmann zeigte in der Verhandlung Fotos. Deutlich zu erkennen waren die Äste und Sträucher, die bei weiterem Wachstum zu einer Gefährdung für die Radfahrer werden würden. Dass hier der Landesbetrieb aktiv werden muss, sei klar, sagte der Richter. Der Kläger hätte allerdings sofort Rechtsmittel gegen die Ordnungsverfügung einlegen können. Das habe er nicht getan und nur per Mail an den Landesbetrieb angekündigt, der Aufforderung nicht nachzukommen. „Das reicht aber nicht“, so das Gericht.
Der Rentner aber sieht keine Gefährdung der Radfahrer und hielt auch in der mündlichen Verhandlung an seiner Klage gegen die Zahlungsaufforderung fest. Als Rentner könne er das nicht bezahlen. Außerdem bezweifelte er, dass die Arbeiten nicht auch zu einem günstigeren Preis für maximal 250 Euro erledigt werden könnten. Der Anwalt des Landesbetriebs erläuterte, dass mehrere Firmen angeschrieben worden seien. Nur zwei hätten Angebote vorgelegt. Das Land habe sich für das günstigste entschieden und sei gesetzlich an Ausschreibungsvorgaben gebunden. „Das ist eben der Preis, der zu bezahlen ist“, sprang der Richter dem Landesbetrieb bei. In Richtung des Klägers sagte er: „Sie hätten ja ein günstigeres Angebot einholen können.“
Der Richter wird das Urteil den Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich mitteilen. In der Verhandlung machte er allerdings deutlich, dass die Chancen des 80-Jährigen schlecht stehen. Ganz ohne Kritik aber kam auch der Landesbetrieb nicht davon. Ein neuer Bescheid mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten sei nötig. Bislang hatte das Land nur den reinen Kostenvoranschlag vorgelegt.
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