Traumatisierter Leichenumbetter: Gericht muss neu prüfen
Kassel (dpa) - Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei Leichenumbettern kann wie eine Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Der 2. Senat verwies einen entsprechenden Fall zurück an die Vorinstanz.
Der Kläger war unter…
Kommentare