Lippstadt Mobilität

Lippstadt verlängert Fahrradstraße auf der Esbecker Straße

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Von der Redaktion am 6. August 2026, 08:22 Uhr

6. August 2026, 08:22 Uhr

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Lippstadt – Autofahrer und Radfahrer müssen sich auf der Esbecker Straße umstellen: Der Abschnitt zwischen der Stein- und der Lüningstraße ist ab sofort als Fahrradstraße ausgewiesen. Neue Markierungen und Schilder weisen auf die geänderten Verkehrsregeln hin.

Rund 350 Meter mehr für Radfahrer: Die Umwandlung des Straßenabschnitts zur Fahrradstraße hatte der Umwelt-, Bau- und Mobilitätsausschuss bereits im Mai vergangenen Jahres beschlossen (wir berichteten). Weil dort allerdings ein Mehrfamilienhaus gebaut wird, musste die Umsetzung zunächst warten.

Die Erweiterung schließt an die bereits bestehende Fahrradstraße auf Esbecker und Salzkottener Straße an und reicht nun durchgehend von der Einmündung Am Mondschein bis zur Steinstraße. Damit wird eine „längere, zusammenhängende Verbindung für den Radverkehr „geschaffen. 

Tempolimit

Eine Fahrradstraße ist in erster Linie für den Radverkehr vorgesehen. Fahrradfahrer dürfen auf der Straße auch nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Autos und Co.

Kraftfahrzeuge dürfen die Fahrradstraße nur nutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild ausdrücklich erlaubt ist, erklärt die Verwaltung. Auf der Esbecker Straße gilt: Anliegerverkehr frei. Und: „Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen und gegebenenfalls langsamer fahren, damit Radfahrende weder behindert noch gefährdet werden.“ Das Überholen von Radfahrern ist nur zulässig, wenn dabei der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand (1,5 Meter) eingehalten werden kann. 

Trennstreifen

Zusätzlich wurden entlang der Parkbuchten auf der südlichen Straßenseite sogenannte Sicherheitstrennstreifen markiert. Sie schaffen Abstand zwischen parkenden Autos und dem Radverkehr und sollen sogenannte Dooring-Unfälle verhindern – also Unfälle, die passieren können, wenn plötzlich eine Autotür geöffnet wird und ein Radfahrer dagegen fährt oder ausweichen muss.

Vorfahrt

Neu geregelt wurde außerdem die Vorfahrt im Einmündungsbereich Esbecker Straße/ Lüningstraße: Dort hat die Fahrradstraße jetzt Vorrang gegenüber dem Verkehr.