Live-Ticker: Gericht weist Klage gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ab
Lippstadt - Das Arbeitsgericht Hamm hat in seiner heutigen Verhandlung die Position des Klinikums Lippstadt bestätigt. Danach darf ein konfessionell gebundener Krankenhausträger bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen Grenzen setzen. Dagegen hatte Prof. Dr. Joachim Volz geklagt – und war damit in dieser Instanz gescheitert.
Nachdem das Evangelische Krankenhaus im Dezember 2024 von einer katholischen Trägergesellschaft übernommen wurde, wurden Änderungen umgesetzt, die direkten Einfluss auf das Tätigkeitsfeld in der Gynäkologie nahmen.
Die Kammer entschied bei der Verhandlung im Amtsgericht Lippstadt, dass das Klinikum im Rahmen des Direktionsrechts sowohl in Bezug auf die Tätigkeit als Chefarzt der Gynäkologie als auch im Rahmen der Nebentätigkeit in der Privatpraxis zu der strittigen Dienstanweisung Anfang dieses Jahres berechtigt gewesen sei. Darin heißt es: „Schwangerschaftsabbrüche dürfen in der Klinik nicht durchgeführt werden“, sowohl im ambulanten, als auch im stationären Bereich.
In einer ersten Stellungnahme erklärt die Pressestelle des Krankenhauses: „Wir sehen das durch die Verfassung geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt“. Gleichzeitig wird die Hoffnung betont, dass diese gerichtliche Entscheidung einen Beitrag zur Klärung der weiteren konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Kläger, Prof. Volz, leistet.
Das Erzbistum Paderborn äußert sich in seiner Stellungnahme nicht zum arbeitsrechtlichen Verfahren, sondern betont die bekannten Positionen der katholischen Kirche mit ethischen und seelsorgerischen Einordnungen.
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