Beschäftigte sollen leichter neue Jobs erproben können
Berlin (dpa) - Beschäftigte sollen künftig leichter eine neue Stelle ausprobieren können, ohne beim alten Arbeitgeber kündigen und beim neuen zusagen zu müssen. Eingeführt werden soll dafür eine «Job-to-Job-Erprobung», für die das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf von…
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